Stellenanzeige University of Sheffield

Wir möchten auf folgende Stellenanzeige der University of Sheffield aufmerksam machen:
https://jobsite.sheffield.ac.uk/job/Research-Associate/584-en_GB
Sekretariat (Mo-Fr 8:30-12:30)
nur temporär besetzt
Telefon: 0234.32-22831
Telefax: 0234.32-14652
E-Mail: euwirtr(at)rub.de
Sprechstunde: jederzeit
nach Vereinbarung
Wir möchten auf folgende Stellenanzeige der University of Sheffield aufmerksam machen:
https://jobsite.sheffield.ac.uk/job/Research-Associate/584-en_GB
Wir suchen ab Januar 2025 einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter (m/w/d).
Die Stellenanzeige ist unter
https://jobs.ruhr-uni-bochum.de/jobposting/350db59ad0c329929f7e2df2a6d3d1bf0263af690?ref=homepage
abrufbar.
Im September 2023 ist die 10. Auflage des von Joachim Gernhuber begründeten und in der 4. bis 9. Auflage von Barbara Grunewald bearbeiteten Werks zur Examensvorbereitung erschienen. Das Buch wendet sich an Kandidaten der Ersten Juristischen Staatsprüfung, Referendaren kann es als kompakte Wiederholung des materiellen Zivilrechts dienen. Die im Kern auf Joachim Gernhubers Konzeption zurückgehende Systematik ist beibehalten, ebenso wie Grunewalds didaktische Konzeption der Vertiefung anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung. In der 10. Auflage sind, teils aufbauend auf die 3. Auflage, einige Kapitel und Abschnitte hinzugefügt, u.a. zu Personen und Personengesellschaften, zum Arbeitsvertrag sowie zu Verträgen über digitale Produkte.
Soeben ist die 17. Auflage des BGB-Kommentars erschienen.
Die Wirksamkeit von Änderungsklauseln in Wahrnehmungsverträgen ist immer wieder umstritten. In seinem Beitrag in der ZGE / IPJ 13 (2021), S. 381-436 erörtert Prof. Riesenhuber diese im systematischen Zusammenhang des Verwertungsgesellschaftenrechts und berücksichtigt dabei auch die Legitimations- und Kontrollmechanismen des Vertrags-, Gesellschafts- und Wahrnehmungsrechts.
Die englische Ausgabe des Lehrbuchs zum Europäischen Arbeitsrecht ist erschienen: Karl Riesenhuber, European Employment Law, 2nd ed. 2022, lxiv + 1016 pp., Cambridge (Intersentia). Gleich bestellen!
Die chinesische Ausgabe des von Stefan Grundmann und Karl Riesenhuber herausgegebenen Werkes "Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler" (Übersetzer: Wanli Zhou) ist erschienen.
Die vierte Auflage des Standardhandbuchs zur Europäischen Methodenlehre, Berlin (de Gruyter) 2021, 939 S, ist soeben erschienen: In dem Handbuch werden Methodenfragen des Europarechts umfassend systematisch dargestellt. Das Werk verbindet eine vertiefte Untersuchung von Methodenfragen mit der exemplarischen Vertiefung für einzelne Rechtsgebiete und Institutionen. In Länderberichten wird über die Perspektiven anderer Mitgliedstaaten berichtet.
In ihrem Buch "Private Government – How Employers Rule Our Lives" hat die US-amerikanische Philosophin Elizabeth Anderson die Arbeitsbeziehung als "private Regierung" des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer gekennzeichnet, die Regierungsform als "kommunistische Diktatur". Professor Riesenhuber stellt das Buch vor und würdigt die Erwägungen der Autorin kritisch.
Die zweite Auflage des Lehrbuchs zum Europäischen Arbeitsrecht, Berlin: de Gruyter, 2021, LIV + 945 S. - Besprechung von Abbo Junker, EuZA 2021, 499 f.
Der Band erschließt den Gesamtbestand des Europäischen Arbeitsrechts, seine primärrechtlichen Grundlagen sowie seine sekundärrechtliche Ausgestaltung. Die herausragende Bedeutung des Europäischen Arbeitsrechts haben in den vergangenen Jahren die wichtigen Entscheidungen des EuGH vor Augen geführt. Auch in alltäglichen Fällen kann das Europäische Recht den entscheidenden Ausschlag geben.
In EuZA 2021, Heft 2 (S. 195-202) bespricht Prof. Riesenhuber das Urteil des EuGH v. 1.12.2020 in der Rechtssache C-815/18 Van den Bosch: "Von Transit bis Kabotage".
In einem Beitrag in der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZFA 2021, 5-43) erörtert Prof. Riesenhuber, ob Crowd-Dienstleister, wie sie z.B. Fahrdienstleistungen, Auslieferungen oder einzelne handwerkliche Arbeiten ausführen, Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen sind oder als solche geschützt werden sollten.
Wer Arbeitnehmer ist, weiß jeder, aber wer ist Arbeitgeber? In einem Beitrag in EuZA 2021, 133-140 stellt Karl Riesenhuber die Oxforder Doktorarbeit von Jeremias Prassl vor, die sich dem Arbeitgeberbegriff widmet, und würdigt sie vor dem Hintergrund des deutschen Arbeitsrechts.
In einer bekannten Entscheidung hat das BAG angenommen, arbeitsvertragliche Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien grundsätzlich "betriebsvereinbarungsoffen", könnten also durch Betriebsvereinbarung nachträglich abgeändert werden. In seinem Beitrag zur Festschrift für Christine Windbichler (2020), S. 353-371, würdigt Karl Riesenhuber diese Rechtsprechung unter dogmatischen und prinzipiellen sowie methodischen Gesichtspunkten kritisch.